Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) lanciert ab September dieses Jahres ein innovatives Programm für die PV-Förderung. Im folgenden Artikel haben wir für Sie alle relevanten Informationen zu diesem Thema zusammengestellt.
Was sind die Bedingungen für die PV-Förderung?
Die KfW-Förderung ist speziell für Privat-Haushalte gedacht. Unterstützt werden:
– brandneue Photovoltaikanlagen
– Speichersysteme und Wallboxen im Gesamtpaket
Einzelfallkomponenten sowie bereits gebrauchte Teile sind allerdings von der finanziellen Hilfe ausgenommen.
Um die PV-Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. So muss das Haus, für das die PV-Förderung beantragt werden soll, bereits bestehen und Sie sollten bereits darin hausen. Es ist zwingend notwendig, dass Sie über einen Elektro-Pkw verfügen oder einen festen Bestellauftrag dafür haben. Relevant ist, dass eine entsprechende Bestätigung darüber vorgelegt wird. Hybridautos sind von der PV-Förderung leider ausgeschlossen.
Es ist zu beachten, dass Dienst- oder Firmenfahrzeuge von der PV-Förderung grundsätzlich nicht profitieren können. Ein weiteres zentrales Kriterium ist, dass der mit Photovoltaik generierte Strom, der eventuell auch zwischengespeichert wird, hauptsächlich zum Aufladen von Elektrofahrzeugen verwendet werden muss. Für die Installationsarbeiten ist es unabdingbar, auf qualifizierte Fachunternehmen wie SolarNRW GmbH zurückzugreifen.
Wie viel Unterstützung kann man erhalten?
Für die Photovoltaikanlage gibt es eine PV-Förderung von 600 EUR pro Kilowattpeak (kWp) bis zu einem Maximum von 6.000 EUR. Für herkömmliche Ladepunkte liegt die PV-Förderung bei einer Summe von 600 EUR. Bei Wahl einer bidirektionalen Wallbox steigt der Zuschuss auf insgesamt 1.200 EUR. Die finanzielle Hilfe wird nur dann gewährt, wenn alle Ausgaben den geförderten Betrag übersteigen.
Welche Maßnahmen werden im Rahmen der PV-Förderung unterstützt?
Die PV-Förderung betrifft:
– den Erwerb einer neuen Photovoltaikanlage, die mindestens eine Leistung von 5 kWp aufweist,
– den Ankauf eines Energiespeichers mit einer Leistung von mindestens 5 kWh,
– den Erwerb einer Wallbox, die nicht weniger als 11 Kilowatt (kW) liefert,
– das Aufstellen und die Integration der kompletten Anlage inklusive aller erforderlichen Installationsprozesse sowie
– ein System zur Energieverwaltung, das die Kontrolle über die Gesamtanlage übernimmt, das sie bei der SolarNRW GmbH erwerben können
Vor dem Start der PV-Förderung wird die KfW eine Übersicht über die zu unterstützenden Wallboxen bereitstellen.
So sichern Sie sich den Förderbetrag
Den Förderantrag für das Photovoltaik-Programm können Sie direkt im KFW Kundenbereich einreichen. Nachdem Sie die Genehmigung erhalten haben, steht es Ihnen frei, die nötigen Komponenten zu erwerben und einen Installateur wie die SolarNRW GmbH zu beauftragen. Ab März 2024 können Sie im gleichen Portal die erforderlichen Belege für die Umsetzung hochladen. Nach der Kontrolle Ihrer Angaben wird die KfW die Förderung unmittelbar auf Ihr Konto transferieren.
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